Anbieter eines WLAN-Netzes können laut einem Gutachten für das höchste EU-Gericht nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre Kunden illegal Downloads über ihr Netzwerk vornehme
Der vor dem EuGH zuständige Generalanwalt kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass potentiell Geschädigte nicht von dem Anbieter eines kostenlosen WLAN-Netzes verlangen können, dass dieses stillgelegt, durch ein Passwort gesichert oder die Kommunikation überwacht werde. Es bestehe lediglich eine Verpflichtung des Betreibers, die Rechtsverletzung zu beenden oder zu verhindern.
Auch wenn ein Urteil des EuGH (Az.: C-484/14) erfahrungsgemäß erst in einigen Monaten vorliegen wird, kann erwartet werden, dass die zuständigen Richter der Einschätzung des Generalanwaltes folgen werden
Nach Einschätzung des Generalanwaltes muss die zugrundeliegende EU-Richtlinie zugunsten der Betreiber der WLAN-Netze ausgelegt werden. Gleichzeitig empfahl der Generalanwalt jedoch in seinem Gutachten auch, dass ein Gericht Geldbußen verhängen kann, wenn ein Anbieter eines WLAN-Netzes nichts gegen nachgewiesene illegale Downloads über sein Netzwerk unternehme.