Änderung Bußgeldkatalog, schnellerer Verlust des Führerschein
Fahrzeugführern drohen mit dem neuen Bußgeldkatalog künftig höhere Strafen und ein schnellerer Verlust des Führerschein.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit 1 Punkt rechnen. Dazu wird ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro (außerorts) verhängt.
Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie 2 Punkten erwartet den Temposünder nun ein 1-monatiges Fahrverbot. Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für 1 Monat) ab einer Übertretung von 26 km/h.
Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.
Darüber hinaus werden neue Regelungen in Kraft treten zur Schaffung eigener Parkplätze für E - Fahrzeuge und zu Strafen bei fehlender Bildung einer Rettungsgasse.
Auch der Schutz von Radfahrern wird erhöht. Bislang regelte die StVO, dass ein "ausreichender Abstand" beim Überholen von Fahrradfahrern eingehalten werden musste. Künftig sind explizit mindestens 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerhalb der Stadt vorgeschrieben.
Die neuen Regelungen treten zum 28.4.2020 in Kraft.
Vorsicht ist daher geboten!
Sollte Ihnen ein Verstoß gegen Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen werden, stehen wir gerne mit unserem Rechtsrat jederzeit zur Verfügung. Es empfiehlt sich, dass Sie sich in diesem Fall möglichst frühzeitig melden, damit von Anfang an die richtigen Schritte eingeleitet werden können.